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aus der Deutschen Malerzeitschrift "Die Mappe" 12/99:
Spezialwissen zur Fußbodentechnik: Untergrundprüfungen |
| Jeder Anstrich ist nur so gut, wie der Untergrund es zuläßt: eine Binsenweisheit, die der Maler kennt, weshalb die Untergrundvorbereitung vielfach besonderen Raum einnimmt. Das gilt für Bodenbelagarbeiten in noch größerem Umfang - nicht auszudenken, wenn der Teppichboden Falten wirft. Die Untergrundprüfung zur Auswahl von Vorstrichsystemen und Spachtelmassen im Vorfeld der Verlegung von Bodenbelägen sollte daher vom Maler als Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten nicht unterschätzt werden. |
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Übersicht Veröffentlichungen
Übersicht Fachvorträge und Referate
einige ausgewählte Beiträge:
Designbeläge
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Beschichtungen in Laborräumen - Schadensbild, Ursache, Sanierung
Dem Schimmel auf der Spur
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Terrassendielen aus Bangkirai - für Balkone geeignet?
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Schäden an Fugen bei beschichteten Stahlbetonfassaden
Reinigung und Pflege von Nadelvlies-Bodenbelägen
Maler- und Tapezierarbeiten: Untergründe richtig prüfen - gewußt wie… und womit!
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Zementgebundene Holzspanplatten im Außenbereich
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Designböden und Designestriche - Alles Kunst?
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Typische Schäden und Fehler an Industrieböden: Erfahrungsbericht aus 15 Jahren Gutachtertätigkeit des iba-INSTITUT
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Fataler Irrtum: "nicht erkannte Fugen" - Versagen einer Gewässerschutzbeschichtung
WDVS-Fassaden: Typische Fehler bei Planung und Ausführung vermeiden!
Spitznähte im Oberboden: Verlegefehler, Restfeuchte, zu frühes Abdecken?
Zu feuchte Schüttung - Blasen im Gummibelag: ist der Bodenleger der Dumme?
Feuchtemessung von Estrichen -
CM-Prüfung in der Diskussion
Alter Zementestrich im Krankenhaus -
nach 35 Jahren immer noch verlegereif?
Wie eben ist glatt?
Der Boden - immer sicherer Grund? Prüfpflichten bei Bodenbelagsarbeiten
Synthesekautschuk als Bodenbelag auf Walzasphalt geeignet?
Beschichtungen in Laborräumen - Schadensbild, Ursache, Sanierung
Fußbodentechnik: Risiken kennen und vermeiden
Fußbodentechnik: Untergrundprüfungen
Risse überbrücken - aktueller Stand
Anstrich mit Totalschaden
Schulzentrum mit Asbestzement - Fassadenplatten |
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Prüfungs-, Sorgfalts- und Hinweispflichten
Entsprechend den Vorgaben von Teil C der VOB (Verdingungsordung für Bauleistungen), hat der Auftragnehmer analog den darin beschriebenen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen nach Auftragserteilung vor Beginn der Arbeiten (s. Teil B der VOB, § 4 Nr. 3) verschiedene Prüfungs-, Sorgfalts- und Hinweispflichten zu beachten - vor der Verlegung von Oberböden ist daher nach ATV DIN 18 363 "Bodenbelagarbeiten" zu prüfen, ob und inwieweit der Untergrund/Estrich für die vorgesehenen Arbeiten geeignet ist.
Für die Verarbeitung keramischer Fliesen und Platten bzw. Natursteinarbeiten im Dünnbettverfahren gilt analog VOB, Teil C, ATV DIN 18 352 "Fliesen- und Plattenarbeiten". Führt der Maler Anstriche und Beschichtungen auf Fußbodenflächen aus, so sind die Ausführungen der VOB, Teil C, ATV DIN 18 353 "Estricharbeiten" zwingend zu beachten, da die Beschichtungsarbeiten auf Estrichkonstruktionen von der DIN 18 363 "Maler- und Lackierarbeiten" ausgenommen sind.
Für die Durchführung solcher Prüfmaßnahmen ist dabei in der Regel auf die "im gewerbeüblichen Sinne" zur Verfügung stehenden Gerätschaften und Mittel zurückzugreifen.
Zum einen betrifft dies das optische Erscheinungsbild des Untergrundes nach Inaugenscheinnahme, zum anderen sind vom Auftragnehmer mit den verfügbaren Mitteln und Werkzeugen Prüfungen der Oberflächeneigenschaften durchzuführen. Im einzelnen sind folgende Prüfungen vorzunehmen, wobei infolge nachteiliger Prüfergebnisse der Auftragnehmer gegebenenfalls begründete Bedenken gegen die Ausführung der Werkleistung schriftlich geltend machen muß:
Merkmal: größere Unebenheiten
Prüfen durch: Inaugenscheinnahme, ggf. prüfen der Ebenheit nach DIN 18 202
Merkmal: Risse im Untergrund
Prüfen durch: Inaugenscheinnahme
Merkmal: nicht genügend trockener Untergrund
Prüfen durch: Feuchtigkeitsmessung
Merkmal: nicht genügend feste Oberfläche
Prüfen durch: Gitterritzprüfung
Merkmal: zu poröse und rauhe Oberfläche
Prüfen durch: Benetzungsprobe
Merkmal: verunreinigte Oberfläche
Prüfen durch: Inaugenscheinnahme (z.B. auf Öle, Farbreste)
Merkmal: unrichtige Höhenlage angrenzender Bauwerksteile
Prüfen durch: Inaugenscheinnahme
Merkmal: ungeeignete Temperatur des Untergrundes
Prüfen durch: Oberflächentemperatur messen
Merkmal: ungeeignete Temperatur und Luftverhältnisse im Raum
Prüfen durch: Luftfeuchtigkeit und Temperatur mit Hygro-/Thermometer messen
Merkmal: (fehlendes) Aufheizprotokoll
Prüfen durch: Aufheizprotokoll bei Heizestrichkonstruktionen vom Planer oder Heizungsbauer anfordern
Merkmal: fehlende Markierungen für Meßstellen bei Heizestrichen Prüfen durch: vom Planer oder Heizungsbauer
Meßstellen zuweisen lassen, an denen die Feuchtigkeit mit dem CM-Gerät geprüft werden kann, ohne die Fußbodenheizung zu beschädigen
Merkmal: Fehlender Überstand des Randdämmstreifens
Prüfen durch: Inaugenscheinnahme; Randdämmstreifen soll erst nach Beendigung der Bodenbelagarbeiten abgeschnitten werden
Merkmal: Bewegungsfugen
Prüfen durch: Inaugenscheinnahme; ein kraftschlüssiges Schließen und/oder eine Beeinträchtigung der Funktion darf nicht erfolgen!
Wer auch immer die Estrichkonstruktion herstellt, muß sich also von nachfolgenden Gewerken (Bodenleger, Parkettleger, Fliesenleger, Maler/Beschichter, etc.) daran messen lassen, ob die Oberfläche den Anforderungen für die Verlegung von Oberböden oder Verarbeitung von Beschichtungen genügt.
Die Prüfungspflichten des Auftragnehmers für Bodenbelagarbeiten bzw. Beschichtungen beziehen sich auf den zu bearbeitenden Untergrund - nicht aber auf darunter befindliche Schichtenfolgen, z.B. Trittschall-/Wärmedämmungen und/oder Abdichtungen bzw. Dampfsperren.
Hier kann der Auftragnehmer nur durch Befragen des Auftraggebers eine Risikosensibilisierung vornehmen und ggf. Bedenken bei fehlenden Dampfsperren anmelden, um auf die Folgen solcher Unterlassungssünden hinzuweisen. Insbesondere bei erdreichangrenzenden Fußbodenkonstruktionen (nicht unterkellerte Räume, Kellerräume, Wintergärten u.a.) empfiehlt es sich dringend - nicht nur bei älteren Gebäuden - nach dem Vorhandensein von Abdichtungsebenen nach DIN 18 195 zu fragen: ist der Bauherr/ Auftraggeber bzw. der Planer nicht in der Lage, eine solche Abdichtungsebene zu bestätigen, sollten vom Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten bzw. Beschichtungen schriftliche Bedenken wegen möglicher rückseitiger Feuchtigkeitseinwirkungen und damit in Zusammenhang stehenden Blasen und Beulen bei dampfdichten Oberböden oder Enthaftungen geltend gemacht werden!
Werkzeuge für die Prüfungen an der Estrichoberfläche
Bei der Ausübung seiner Prüfungspflichten darf sich der Auftragnehmer nicht nur auf den Augenschein oder sonstige Sinneswahrnehmungen verlassen.
Vielmehr sind gewerbeübliche Prüfgeräte und Werkzeuge einzusetzen: Hammer, Drahtbürste, elektronische Feuchtigkeitsmeßgeräte, CM-Feuchtigkeitsprüfgerät, Meßlatte und Meßkeil, Gitterritzgerät, Sprühflasche mit dest. Wasser, sauberer Lappen...
Die Prüfmaßnahmen
Größere Unebenheiten
Neben augenscheinlich-visuellen Erkenntnissen ist die Ebenheit nach DIN 18 202 "Maßtoleranzen im Hochbau" mittels Meßlatte und Meßkeil zu Prüfen. Wenn keine erhöhten Anforderungen an die Ebenheit geltend gemacht werden, sind Unebenheiten von 4 mm bei einem Meßpunktabstand von 1 m zulässig (einfache Anforderung an die Ebenheit).
Risse im Untergrund
Augenscheinlich-visuell ist zu prüfen, ob Risse im Untergrund vorliegen und wie diese beschaffen sind - falls ja, sind besondere Maßnahmen erforderlich, diese ggf. kraftschlüssig zu verschließen. Über Rißbildungen und Rißmarkierungen in Estrichen wird ohne weiteres kein Bodenbelag verlegt und keine Beschichtung vorgenommen!
 Bei Ebenheitsmessungen mit Meßlatte und Meßkeil wird zusätzlich mit der Wasserwaage die Neigung im Bereich von Bodenabläufen überprüft, damit Wasser vorschriftsmäßig abfließt
Nicht ausreichend trockener Untergrund
Die Haushalts-/Restfeuchte von Estrichkonstruktionen ist mit dem CM-Gerät zu überprüfen. Orientierende Vorprüfungen sind mittels elektronischer Feuchtigkeitsmeßgeräte nur zulässig, um die Meßstelle mit den höchsten zu erwartenden Meßwerten zu ermitteln (feuchteste Stelle!) - dann sind immer Messungen nach der CM-Methode durchzuführen und ggf. zum späteren Nachweis erfüllter Prüfungspflichten zu dokumentieren (dazu empfiehlt es sich, derartige Meßprotokolle vom Auftraggeber gegenzeichnen zu lassen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen). |
Bei 100 qm Fußbodenfläche sind 2 Feuchtigkeitsmessungen durchzuführen - bei größeren Bauvorhaben soll eine Feuchtigkeitsmessung auf 100 - 125 m2 erfolgen.
Für Heizstriche sind mindestens 3 Meßstellen je 200 m2 Grundrißfläche bzw. Wohneinheit für solche Feuchtigkeitsmessungen auszuweisen - die maximal zulässigen Feuchtigkeitsgehalte für die Verlegereife sind in der DIN 4725 "Warmwasser- Fußbodenheizung" festgelegt.
Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, daß im Einzelfall weitere Messungen erforderlich sein können - grundsätzlich gilt, daß der Auftragnehmer seinen Prüfungs-, Sorgfalts- und Hinweispflichten nur zu Beginn kostenfrei ausführen muß: sind etwa mehrfache Prüfungen erforderlich, weil die Erstprüfungen unzureichend waren, so sind weitere Prüfungen und damit in Zusammenhang stehende Kosten vom Bauherrn/Auftraggeber nach dem Verursacherprinzip zu vergüten.
Nicht genügend feste Oberfläche des Untergrundes
Mittels der Gitterritzprüfung wird ermittelt, ob die Oberfläche genügend tragfähig ist. Zusätzlich wird eine Drahtbürstenbehandlung bis auf das tragfähige Korngefüge der Estrichkonstruktion durchgeführt. Die Hammerschlagprüfung zeigt ggf. harte, dünne Schalen auf der Oberfläche von Anhydritestrichen, die entfernt werden müssen. Die Prüfungen geben Aufschluß über erforderliche mechanische Untergrundvorbereitungs- maßnahmen (z.B. Anschleifen, Kugelstrahlen).
 Nachprüfungen, ob Risse vorhanden sind. Wenn ja, sind sie zu verschließen, genauso wie die Arbeitsfugen des Estrichlegers
Zu poröse und rauhe Oberflächen
Die Benetzungsprobe gibt Aufschluß über die Saugfähigkeit des Untergrundes - danach wird über das Einsatzverhältnis der Grundierung entschieden.
Bewegungsfugen im Untergrund
Durch Inaugenscheinnahme wird festgestellt, ob konstruktive Gebäude-Bewegungsfugen vorhanden sind. Solche Fugenkonstruktionen sind in geeigneter Weise deckungsgleich in den Oberboden/Bodenbelag zu übernehmen (z.B. durch Fugenprofile u.a.). Derartige Fugen dürfen keinesfalls kraftschlüssig und/oder anderweitig geschlossen und verfüllt werden!
 Randfugen schwimmender Estriche dienen dem Schallschutz und dürfen nicht verschlossen und die Styroporrandstreifen nicht fest mit dem Estrich eingebaut werden. Sie sind erst nach den Bodenbelagsarbeiten abzuschneiden.
Verunreinigte Oberflächen Durch Inaugenscheinnahme wird ermittelt, ob auf der Oberfläche Fremdsubstanzen (z.B. Öle, Wachse, Lack- oder Farbreste) vorhanden sind. Mittels der Benetzungsprobe können Trennungsmittel (durch Abperleffekte) festgestellt werden.
Unrichtige Höhenlage des Untergrundes
Augenscheinlich-visuell wird an markanten Bezugspunkten die Höhenlage der Fußbodenkonstruktion angrenzend an andere Bauteile beurteilt. Oberböden müssen flächengleich ohne Stolpergefahr bei Nutzung und Frequentierung hergestellt werden (beachte Ebenheitsanforderungen) - Unebenheiten und Höhenversätze sind nach dem Verursacherprinzip auszugleichen!
Ungeeignete Temperatur des Untergrundes
Mit dem Bodenthermometer wird die Oberflächentemperatur gemessen - für Spachtelarbeiten beträgt die Mindesttemperatur + 5° C, für Bodenbelagarbeiten + 15° C (beachte hierzu unbedingt Herstellervorgaben für Klebstoffe und Bodenbeläge/ Beschichtungen!).
 Sockelstreifen dürfen nicht mit dem Estrich verbunden werden. Hier wurde die Raumfuge nach dem Abschneiden des Styroporrandstreifens fest vermörtelt
Ungeeignete Temperatur- und Luftverhältnisse
Die Mindest-Raumlufttemperatur für Bodenbelagarbeiten liegt bei + 18° C, bei einer maximalen Luftfeuchtigkeit von 75%! Für Beschichtungsarbeiten sind ggf. Besonderheiten materialtypisch zu beachten.
Fehlendes Aufheizprotokoll
Bei Heizestrichen ist vom Heizungsbauer ein ausgefülltes Aufheizprotokoll anzufordern und zu der Bauakte zu nehmen - Meßstellen sind zu kennzeichnen und an markierten Meßstellen Feuchtigkeitsprüfungen (CM-Methode) durchzuführen (s. Tabelle 1).
Die Prüfung ergibt Bedenken - wie sage ich es meinem Kunden
Es geht nicht darum, durch Bedenken den Kunden zu verärgern oder den Auftrag zu verhindern! Grundsätzlich trägt der Auftragnehmer das Gewährleistungsrisiko, daher sollte man sich schon im eigenen Interesse bei vorhandenen Mängeln oder kritischen Situationen vorher (!) absichern.
Der Maler-Unternehmer ist daher gut beraten, den jeweiligen Estrich vor Arbeitsbeginn sorgfältig in Augenschein zu nehmen und zu prüfen - wenn sich im Nachhinein Streitigkeiten und Diskussionen im Schadensfall ergeben, läßt sich oft nicht mehr eindeutig klären, ob der Estrich vor den Bodenbelagarbeiten überhaupt verlegereif war und eine vertragsgemäße Erfüllung des Werkliefervertrags für die Herstellung der Estrichkonstruktion vorgelegen hat.
Quellennachweis:
VOB,
Verdingungsordnung für Bauleistungen, Ausgabe 1992, Ergänzungsband 1998,
Bürgerliches Gesetzbuch,
Handelsgesetzbuch,
Normengerechte Bauausführung im Bild für den Fußbodenbau, Hans-Joachim Rolof (Hrsgb.) und Autorenteam,
WEKA-Baufachverlage 1998, Baurechtsreport, WEKA-Baufachverlage |
| Für die Verlegereife der Bodenbeläge max. zulässige Feuchtigkeitsgehalte von Zement-/Calciumsulfatestrichen (CSFE/Anhydrit) |
| Bodenbelag |
Feuchtigkeitsgehalt bei Zementestrich in % |
Feuchtigkeitsgehalt bei Anhydritestrich in % |
| Stein- und keramische Beläge im Dünnbett |
2,0 |
0,5 |
| Stein- und keramische Beläge im Mörtelbett auf Trennschicht |
2,0 |
0,5 |
| Stein- und keramische Beläge im Dickbett |
3,0 |
Ungeeignet |
| Dampfdurchlässige textile Bodenbeläge |
3,0 |
1,0 |
| Dampfbremsende textile Bodenbeläge |
2,5 |
0,5 |
| Elastische Bodenbeläge z.B. PVC, Gummi, Linoleum |
2,0 |
0,5 |
| Parkett und Laminat |
2,0 |
0,5 (0,3)* |
| * anzustrebender Wert |
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| Hinweis: In der Zeitschrift "Die Mappe" 12/99 wurde eine gekürzte und redaktionell überarbeitete Version dieses Artikels gedruckt. |
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