Wieder gut besucht: iba-BauFach-Symposium "Fassade & Raum: Bausoll, Risse, Farbton? Toleranzen im Fokus" - mehr als 50 Teilnehmer und zahlreiche Aussteller in Stuttgart
Bunt gemischt war das Publikum: Experten des Fachs, Anwendungstechniker und Fachberater der Industrie sowie Vertreter des Handels und Unternehmer aus dem Handwerk waren angereist. Auch Verbände und Institutionen waren ebenso vertreten wie interessierte Sachverständige, Ehrenamtsträger aus den Innungen, Lehrer und Schüler von Fachschulen. Abgerundet wurde das Teilnehmerfeld durch die anwesende Fachpresse. Kompetente Referenten diskutierten zum vielfältigen Thema der Toleranzen.
Dipl.-Ing. (FH) Hans-Joachim Rolof, ö.b.u.v. Sachverständiger, eröffnete die Vortragsreihe mit Fallbeispielen aus der Sachverständigenpraxis des iba-INSTITUT. Mit dem Untertitel "(
) Schiefe Wände, krumme Fassade, unebene Putze, wellige Böden - Bausoll, Wunsch und Wirklichkeit (
)" erläuterte Hans-Joachim Rolof beginnend von Toleranzen des Rohbaus bis zur fertigen Oberfläche, was so alles in der täglichen Praxis im wahrsten Sinne des Wortes "schief" gehen kann. Besonders prägnant war das Fallbeispiel eines Malerbetriebs, der an gekrümmten Stahlbetonflächen ein WDVS anbringen sollte. Wegen Ebenheits- und Winkelabweichungen des Rohbaus waren mehrfach Bedenken gegenüber dem Bauherrn angemeldet worden. Dieser drängte jedoch nur auf Fertigstellung. Rolof hierzu: "(
) Wir konnten vor Ort erhebliche Ebenheits- und Winkelabweichungen feststellen. Letztendlich konnte mit Hilfe des iba-INSTITUT die angedrohte Vertragsstrafe wegen Bauverzögerung abgewendet werden. Nicht nur das: auch ein nicht unerheblicher Nachtrag für das Ausgleichen des Untergrundes und Anpassen der Dämmstoffplatten konnte durchgesetzt werden. So war die Rendite trotz Bedenkenanmeldung zu verbessern (
)".
Dipl.-Ing. (FH) Nils Alfringhaus, iba-INSTITUT, gab einen Überblick über die Ermittlung von Maßtoleranzen nach DIN 18 202 in der Praxis. Dabei wurde anschaulich dargelegt, wie Maßtoleranzen normgerecht zu messen sind und welche Fehler bei der Messung unbedingt zu vermeiden sind. In seinem Vortrag wies Alfringhaus dabei insbesondere auch auf die nicht sachgerechte Anwendung der DIN 18 202 zur optischen Beurteilung von Oberflächen hin: "(
) Die DIN 18 202 ist per Definition eine Passungsnorm (
)". An Fallbeispielen wurde gezeigt, wie sich Oberflächen von Bauteilen trotz Einhaltung der DIN 18 202 darstellen können. "(
) Für Oberflächen von Innenputzen oder Gipsplatten gilt Q1 bis Q4 - für Außenputze gibt es kein solches Regelwerk (
)", so Alfringhaus.
Peter Huber, Gottlieb Nestle GmbH, nahm diesen Ball auf und stellte dar, wie mit modernster Lasertechnik maßgerechtes Bauen möglich wird. Aber auch die Meßmethode mit Meßlatte und Meßkeil, wie sie in der DIN 18 202 beschrieben wird, hat längst nicht ausgedient: "(
) Auch Meßkeile werden bei uns regelmäßig verkauft (
)". Bemerkenswert war auch der gut bestückte Messestand der Gottlieb Nestle GmbH, an dem sich die Teilnehmer in den Pausenzeiten über die technischen Möglichkeiten von Laserentfernungsmessern, Punkt-, Linien- und Rotationslasern informieren konnten und alle Geräte auch selbst testen konnten.
Dipl.-Ing. (FH) Hans-Joachim Rolof, ö.b.u.v. Sachverständiger, zeigte in seinem zweiten Vortrag unter der Überschrift "Risse in der Fassade: fehlerhafter Putz, ungeeignete Beschichtung - immer ein Mangel?", wie vielfältig die Ursachen von Rissen in Fassaden sein können. "(
) In den seltensten Fällen liegen Ursachen für Schäden am beschichteten Außenputz (z.B. Risse) in der Beschichtung selbst. Viel öfter bilden sich in der Beschichtung häufig Risse, deren Ursache in Spannungen in den darunterliegenden Schichten oder Baustoffen liegt. Hierfür sind häufig Spannungen, z.B. durch Schwinden, usw., ausschlaggebend (
)", betonte Rolof.
Ulrich Steinlechner, Leiter der Anwendungstechnik und Produktmanagement bei der Schwenk Putztechnik GmbH, referierte im Anschluß zum Thema "Risse vermeiden: Grenzen der Bewehrung". Gewohnt fachkompetent und anschaulich stellte Steinlechner anhand von Videosequenzen praxisnahe Belastungstests im Prüflabor vor, die den Teilnehmern die Wirkungsweise und Grenzen von Putzbewehrungen bildlich vor Augen führte. Steinlechner warnte die Zuhörerschaft jedoch vor Sorglosigkeit: "(
) Konstruktionsbedingte Rißbildungen können mit Putzbewehrungen nicht verhindert werden (
)".
Anschließend leitete Nils Alfringhaus, iba-INSTITUT, zum nächsten Thema mit Fallbeispielen zu Farbtonabweichungen über: Der Außenputz einer runden Kongreßhalle sollte beschichtet werden. Da wegen der Größe des Objekts mehrere Lieferung der Fassadenbeschichtung bestellt wurden, kam es schließlich zum Ende der Malerarbeiten zur großen Überraschung: Der Farbton der ersten und der letzten Lieferung stimmte nicht überein - ein sichtbarer Farbtonunterschied mitten auf der Fassade resultierte. Alle vorhergehenden Lieferungen wichen im Farbton immer nur um Nuancen ab, so daß der Farbunterschied gar nicht aufgefallen war - in der Summe ergab sich jedoch schlußendlich eine deutliche Abweichung. Ein Fallbeispiel daß für einiges Schmunzeln, aber auch Nachdenken sorgte.
Alfred Lohmann, Produktbetreuer der CAPAROL Farben Lacke Bautenschutz GmbH, nahm dieses Thema auf und berichtete über "Putze und Beschichtungen im Spannungsfeld zwischen Abnahme und Gewährleistung: Farbtongenauigkeit und Farbtonabweichung". Seit nunmehr zwei Jahren gibt es das BFS-Merkblatt Nr. 26 "Farbveränderungen von Beschichtungen im Außenbereich". Lohmann sieht dieses Merkblatt nicht als Bewertungsmaßstab für Sachverständige sondern vielmehr als Beratungsmerkblatt des Handwerks: "(
) Der Verarbeiter kann eine Farbtonbeständigkeit über die Auswahl eines Beschichtungsstoffes der höherwertigen Klasse (A vor B vor C) bzw. durch geringfügige Änderungen am Farbtonwunsch (Gruppe 1 vor 2 vor 3) beeinflussen (
)". "(
) Aber (
)", betonte Lohmann "(
) Eine Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich wird es immer geben (
)"!
Nils Alfringhaus, iba-INSTITUT, leitete das nächste Thema mit einem Fallbeispiel zu "malerfertigen Oberflächen" ein. Er mahnte die Teilnehmer: "(
) Lesen Sie genau, was in den Leistungsverzeichnissen steht, bevor Sie unterschreiben und damit eine Beschaffenheit vertraglich zusichern (
)"! In dem vorgestellten Beispiel aus der Praxis des iba-INSTITUT hatte ein Trockenbauer eine "absolut schlagschattenfreie Oberfläche von Gipsplatten nach der malermäßigen Überarbeitung" vertraglich zugesichert. Ohne jedoch dabei zu Wissen, welche Leistungen der Maler eigentlich ausführen sollte
Symbolisch trug Dr. Claus-Peter Berneth, Leiter Marktmanagement bei der Knauf Gips KG, die Begriffe "oberflächenfertig, malerfertig und streiflichtfrei" zu Grabe. In seinem Vortrag zum Thema "Alles malerfertig, oder besser: Oberflächengüte von Innenputz und Trockenbau - Q1 bis Q4, Erfahrungen und Tips für den Ausbau" stellte Dr. Berneth klar: "(
) Oberflächen sind planbar (
)"! Die Putznorm DIN V 18 550 mache es vor, so Dr. Berneth. Dort sind die Oberflächengüten bereits normativ verankert. "(
) Eine streiflichtfreie Oberfläche gibt es nicht! Streiflicht hängt nicht von der Oberfläche ab, sondern von der Beleuchtung (
)" äußerte sich Dr. Berneth zu den leider zum Tagesgeschäft gehörenden Formulierungen in Leistungsbeschreibungen. "(
) Neuerdings lese ich auch in Leistungsverzeichnissen den Begriff "Museumsqualität". Solche Begriffe sind nicht dazu geeignet, das optische Erscheinungsbild von Oberflächen zu beschreiben, da jeder eine andere, subjektive Vorstellung davon hat, was denn "Museumsqualität" ist (
)", so Dr. Berneth.
Zum Abschluß der Technikvorträge trug Dipl.-Ing. (FH) Hans-Joachim Rolof, ö.b.u.v. Sachverständiger, über die Möglichkeiten und Grenzen der Minderung vor. Anhand eines Fallbeispiels erklärte Rolof die Vorgehensweise von Sachverständigen zur Ermittlung von Minderwerten. Er stellte klar: "(
) Wenn die fehlerhafte Ausführung eines Dachrandabschlusses zur Verschmutzung von Oberflächen führt ist eine Minderung nicht hinnehmbar: Rückbau und Erneuerung sind die logische Folge (
)"! Dabei erläuterte Rolof, daß solche Fehler anderer Gewerke nicht zu einer Minderung für den Auftragnehmer von WDVS führen könne.
Mit Spannung erwartet nahm Rechtsanwalt Dr. Frederik Neyheusel aus der Kanzlei Prof. Fett & Partner, aus juristischer Sichtweise zu Abweichungen vom Bausoll Stellung. Zahlreiche Fallbeispiele aus der Rechtssprechung wurden von Dr. Neyheusel praxisnah vorgestellt. "(
) Ein Stuckateur erhält Material geliefert, das eine andere als die bestellte Farbe hat. Dennoch verwendet Meier das Material, obwohl der Farbunterschied erkennbar war. Als er vom Bauherrn auf Mängelbeseitigung in Anspruch genommen wird, reklamiert er die falsche Farbe sofort bei seinem Lieferanten und verlangt Schadensersatz und die Kosten des neuen Anstrichs. Zu Recht? (
)", fragte Dr. Neyheusel das Publikum, "(
) Nein, denn dem Käufer obliegt die Pflicht zur Materialprüfung bei Anlieferung, z.B. andere Farbe oder Eigenschaft! § 377 HGB sagt hierzu: Unverzügliche Rüge unter Kaufleuten nach Erhalt der Ware bei Erkennbarkeit eines Mangels oder nach Entdeckung des Mangels, wenn der zunächst nicht erkennbar war ansonsten verfallen alle Gewährleistungsrechte (
)"!
Während der abschließenden Podiumsdiskussion stellten sich die Referenten nochmals den kritischen Fragen der Teilnehmer und es folgte ein reger Meinungsaustausch mit dem Podium und Auditorium. Schließlich verabschiedete Dipl.-Ing. (FH) Rolof die Teilnehmer, die sich überwiegend positiv zum Seminar äußerten. Besonders gefallen hat auch die Ausstellung, so daß in den Kaffeepausen ebenfalls aktiv zum Thema diskutiert wurde.
Achtung - für Interessierte: das Tagungsprogramm abrufen
Alle Teilnehmer erhielten neben dem Zertifikat die seminarbegleitenden Tagungsunterlagen auf CD-ROM. Annette Gottfried & Hans-Joachim Rolof bieten noch einen besonderen Service. Interessierte, die leider verhindert waren, können diese CD schriftlich, per Fax oder unter info@iba-institut.de unter dem Stichwort "iba-BauFach-Symposium - Fassade & Raum Bausoll, Risse, Farbton? Toleranzen im Fokus" gegen eine Bearbeitungsgebühr abrufen. Für Fragen steht die iba-Hotline 0800/4224678 zur Verfügung.
AUTOREN:
Annette Gottfried & Hans-Joachim Rolof, iba-INSTITUT Koblenz, Düsseldorf, Stuttgart