Prüfen bleibt Pflicht - Wo steht das?
Vor der Verlegung von Bodenbelägen oder Beschichtungen auf Fußböden ist an Estrichen oder Betonböden ist der Feuchtegehalt zu prüfen. Diese Prüfpflicht ist u. a. in der VOB, Teil C, ATV DIN 18 365 "Bodenbelagsarbeiten" und in den Merkblättern der Hersteller von Spachtelmassen, Bodenbelägen und Beschichtungen sowie auch in den einschlägigen Merkblättern des Bundesverband Estrich und Belag e.V. und/oder der Technischen Kommission Bauklebstoffe e.V. so gefordert. Als Methode wird die CM-Prüfung (Calciumcarbid-Methode) benannt - elektrische Prüfgeräte sind demnach nur für Vorprüfungen zulässig. Damit sollte die Prüfstelle mit dem höchsten zu erwartenden Feuchtegehalt ermittelt werden. An diesen Stellen sind über den gesamten Querschnitt des Estrichs entsprechende Probemengen zu entnehmen, zu zermörsern, abzuwiegen und in die Druckflasche einzufüllen. Dann können die Metallkugeln und die Calciumcarbidampulle eingefüllt werden. Das Schütteln ist intensiv und mehrfach durchzuführen, bevor nach ca. 15 Minuten ein Ergebnis am Manometer abzulesen ist. Wird die Wartezeit nicht eingehalten oder nicht genügend geschüttelt, ist der angezeigte Meßwert nicht der Feuchtegehalt der Estrichprobe und das Ergebnis falsch.
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