| iba-Denkzettel 2/2008 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
oft ist Feuchte die Ursache für Schäden: Beulen im Belag, Flecken im Marmor, Schüsselung von Parkett
Doch wie Estrichfeuchte schnell, zerstörungsfrei und rechtssicher messen? Antworten gibt's beim iba-BauFach-Symposium "Estrich & Belag: Risiko Restfeuchte?" am 12./13.11.2008 in Stuttgart. |
Verjährung bei Malerarbeiten im Innenbereich: Früher 1 Jahr - heute 2 Jahre |
Interessantes Beispiel für ein häufiges Problem: welche Verjährungsfristen gelten bei Malerarbeiten im Innenbereich? In 09/2000 renovierte ein Maler Treppenhäuser, der Auftraggeber zahlte die Rechnung ohne Beanstandung. Einige Jahre später platzte der Anstrich ab, in 04/2005 wurde der Maler zur Mangelbeseitigung aufgefordert. Dieser verweigerte sich wegen angeblicher Verjährung. Der Auftraggeber leitete ein selbstständiges Beweisverfahren und Klage auf Kostenvorschuß ein. Ohne Erfolg: das LG Berlin entscheidet, daß es sich hier nach § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB um Arbeiten an einem Grundstück handelt, mit Verjährungsfrist über ein Jahr. Vorsicht Falle: hier galt das alte Recht. Seit 01.01.2002 ist das neue Schuldrecht gültig, jetzt gibt es die Verjährung für Arbeiten an einem Grundstück nicht mehr! Dennoch: solche Malerarbeiten unterliegen i.a. nicht der 5-jährigen Frist für Arbeiten an einem Bauwerk: stattdessen gilt nach § 634.a Abs. 1 Nr.1 BGB heute eine Verjährungsfrist von 2 Jahren! (s. LG Berlin, 14.02.2008, 5 O 232/07). iba-Praxistip: Gewährleistung vorab mit Bauherrn besprechen und schriftlich vereinbaren. Entscheidend ist, ob Malerarbeiten für Erneuerung oder Bestand des Bauwerks von wesentlicher Bedeutung sind! Sonst gelten 5 Jahre!! |
| Blasen in Beschichtungen: Fakten & News im iba-Report Nr. 2/2008 - jetzt anfordern! |
| Restfeuchte oder Osmose? Flugasche im Beton? Planungs- und Ausführungsfehler - Ursachen erkennen, Fehler vermeiden, Sanierung planen: Profitieren von 15 Jahren Erfahrung der Bauschadensforschung: Nutzen Sie den kostenfreien iba-Report Nr. 2/2008. |
| Anforderungsformular "iba-Report Nr. 2/2008" |
Oder rufen Sie uns an: iba-Hotline 0800/4224678 |
| Zur Denkzettel-Übersicht |