iba-INSTITUT
Wir über unsWir über uns
16 Jahre iba-INSTITUT16 Jahre iba-INSTITUT
Unsere KundenUnsere Kunden
TätigkeitsfelderTätigkeitsfelder
VeröffentlichungenVeröffentlichungen
Denkzettel
SeminareSeminare
StandorteStandorte
KontaktKontakt
iba-Denkzettel 01/2010
Sehr geehrte Damen und Herren,

schwindarme Estriche oder Trockenböden, welche Variante bringt Vorteile? Sichtestriche und Designböden: alles nur Kunst? Chancen und Grenzen innovativer Techniken. Wenn der Funke fliegt: Elektrostatik von Bodenbelägen – immer dauerhaft? Teppichböden, Parkett und Fliesen: Verlegeplan nicht eingehalten – Abnahme verweigert! Kein Anspruch auf Werklohn?
Fußbodentechnik: Estrich & Oberboden zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Antworten gibt’s beim iba-BauFach-Symposium am 11./12.03.2010 in Höhr-Grenzhausen.
 
Das Trockenbauurteil des BGH: Ausführung abweichend vom LV bedeutet Haftungsfalle!
Das Bausoll ist zwingend einzuhalten, das zeigt wieder der BGH: für WC-Trennwände waren beidseitig doppelt beplankt und imprägnierte GK-Platten ausgeschrieben. Ein Feuchteschaden führt zum Gutachten: tatsächlich waren GK-Platten lediglich außen imprägniert. Scheinbar in Ordnung, denn so sei es üblich, sagt der Sachverständige!. Dem folgen die Instanzengerichte, nicht aber der BGH: der Bauherr habe ein Interesse an der teureren und risikoärmeren Ausführung. Dies gelte unabhängig von den Regeln der Technik, da im Werkvertrag vereinbart. Auch eine Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung ist nicht gegeben. (BGH, 10.04.08, VII ZR 214/06). Achtung Falle: Haftungsrisiko bei Ausführung entgegen den Vorgaben im LV: daran sollte man immer denken!
 
EnEV 2009: Chancen erkennen – Kunden aufklären! Dächer oder oberste Geschoßdecken dämmen?
Seit Oktober 2009 macht die EnEV klare Vorgaben: bis Ende 2011 muß bei Gebäuden die oberste, begehbare Geschoßdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten! Auch wenn keine Modernisierung geplant war, ist dämmen Pflicht! Für Maßnahmen an Fassade oder Fenstern gilt: neue Bauteile müssen um 30% bessere Werte haben. Handwerker müssen mit Unternehmererklärung das Einhalten der EnEV bestätigen! Wie nun planen und ausführen?
Problemorientierte Lösungen beim iba-BauFach-Symposium Fassade & Raum: richtig dämmen, fehlerfrei verputzen – energetisch optimal? am 11./12.03.2010 in Höhr-Grenzhausen.
 
Maßtoleranzen: Minderung bei geringfügigen Mängeln ungerechtfertigt:
iba-Report Nr. 1/2010 – jetzt anfordern!
Refinanzierung durch Mängelrüge? Einfache Anforderungen an die Ebenheit nach DIN 18 202 sind einzuhalten, wenn nicht anders vereinbart! Im Dachgeschoß zeigt der Boden meßtechnische Ungenauigkeiten, die Funktion ist nicht beeinträchtigt, der Boden nur optisch gestört. Minderung kommt nicht in Betracht, Rückbau ist unverhältnismäßig! (KG Berlin, Urteil vom 15.09.09, 7 U 120/08). Zum Thema: kostenfreier iba-Report Nr. 1/2010: Toleranzen & Anforderungen: DIN 18 202 in Theorie und Praxis – wie wird gemessen?
Anforderungsformular "iba-Report Nr. 1/2010"
Oder rufen Sie uns an:
iba-Hotline 0800/4224678

 
Zur Denkzettel-Übersicht

iba-INSTITUT Gottfried & Rolof
Im Metternicher Feld 4
56072 Koblenz
Tel: 0261/889380
Fax: 0261/8893830
e-Mail: info@iba-institut.de
Niederlassung Düsseldorf
Tel: 0211/7886300
Niederlassung Stuttgart
Tel: 0711/3055600