| iba-Denkzettel 1/2009 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
also doch: WDVS mit weniger als 2 Jahren Schutz vor Algen sind mangelhaft (LG München 8 O 2231/01)! Ist Schimmel an Wänden nur durch übersteigertes Heizen und Lüften vermeidbar: Mangel! (LG Hamburg 311 S 88/96)! Wärmedämmung - nur mit Schimmelzwang? Antworten gibt's beim iba-BauFach-Symposium am 25./26.03.2009 in Höhr-Grenzhausen. |
Fallstrick VOB/B? OLG kippt Aufmaßregeln! BGH hebt Privilegierung von VOB/B bei Privatkunden auf! |
Neues Recht, Teil 1: Ein Verbraucherschutzverband führt ein Verbandsklageverfahren gegen einen Handwerker wegen Unterlassung der in den AGB enthaltenen Klausel "Vorhandene Öffnungen werden bis zu 2,5 m2 übermessen". Das LG weist die Klage ab, weil die Formulierung der Ziff. 5.2.1 der DIN 18 363 "Maler- und Lackiererarbeiten - Beschichtungen" entspreche. Anders das OLG: solche Übermessungsklauseln sind unwirksam, weil sie sich meist zum Nachteil des Auftraggebers auswirken! (OLG Stuttgart 2 U 84/O7). Neues Recht, Teil 2: die VOB/B bedeutet keine Rechtsverordnung oder Gesetz, sondern Allgemeine Geschäftsbedingungen. Nach dem Schuldrecht sind aber solche AGB unwirksam, die den Auftraggeber unangemessen benachteiligen. Vorsicht Falle - bis Juli 2008 galt: bei Vereinbarung der VOB/B als Ganzes bei Privatkunden wurde nicht überprüft, ob einzelne Bestimmungen des Gesamtregelwerkes nach Bestimmungen des BGB zu den AGB unwirksam sind. Dagegen haben sich die Verbraucherschutzverbände gewehrt, weil sie nicht in den Gremien vertreten sind, die die VOB/B verabschieden (LG Berlin/BGH Az.:VII ZR 55/08). iba-Praxistip: Auf Hinweise wie "Aufmaß, Abrechnung und Gewährleistung nach VOB" in Angeboten/Verträgen bei Privatkunden jetzt lieber verzichten, der Handwerker riskiert Nachteile gegenüber dem BGB! Aktuelle Vertragsmuster im Internet unter www.zdb.de oder www.haus-und-grund.net beachten! |
Industrieböden: Abnahmeverweigerung - Totalverlust des Werklohns? Verschleiß oder Gewährleistung? |
Rutschhemmung und Hygiene: ein Widerspruch? Immer dauerhaft? Alterung und Verschleiß - wer haftet? Problemorientierte Lösungen beim iba-BauFach-Symposium "Industrieböden im Fokus: nur noch mineralisch?" am 24./25.03.2009 in Höhr-Grenzhausen. |
Sie sind gefragt - wie Feuchte messen im Estrich? Fragebogen im iba-Report Nr. 1/2009 - jetzt anfordern! |
| CM-Messung oder elektrisch prüfen? Die Branche ist gespalten: Das zeigte eine erste Befragung der Teilnehmer beim iba-BauFach-Symposium im November 2008 zum Thema: Risiko Restfeuchte! Beteiligen Sie sich an der Umfrage des iba-INSTITUT: wie und womit prüfen Sie? Nutzen Sie den kostenfreien iba-Report Nr. 1/2009: Gewährleistung oder Verschleiß: Farbtonveränderungen an Fassaden. |
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Oder rufen Sie uns an: iba-Hotline 0800/4224678 |
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